Umsetzung der Richtlinien

Zu den Aufgaben der Grundschule gehört es,

 

Bezogen auf die schulischen Leistungen ergibt sich daraus folgender Auftrag:

 

Der pädagogische Leistungsbegriff beinhaltet folgende Gedanken: Die Orientierung an individuellen Lern- und Entwicklungsstufen: Nicht ein imaginärer Durchschnitt bestimmt Anforderung und Tempo des Lernens, sondern die Fragen: Wo macht das einzelne Kind Fortschritte, wo hat es Schwierigkeiten, wo sind seine Stärken? Unter welchen Bedingungen lernt das Kind?

 

Die Orientierung an der sozialen Dimension: Welche Fähigkeiten sozialen Handelns müssen gestärkt werden? Wie kann das Kind von anderen profitieren? Wie kann es seine Fähigkeiten wirksam in die Klassengemeinschaft einbringen?

Die Orientierung an den Grundsätzen des Ermutigens und Förderns: Erfolg beflügelt, macht Mut, stärkt das Selbstvertrauen. Dauernde Niederlagen entmutigen.

 

Wie kann der Lehrer/die Lehrerin dem Kind Mut machen?

 

Kinder brauchen Aufgaben, an denen sie ihre Anstrengungsbereitschaft zeigen müssen, die sie aber auch lösen können. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit im Unterricht zu differenzieren, also nicht immer an alle Kinder zur gleichen Zeit gleich schwierige Aufgaben zu stellen.

 

Kinder lernen im Laufe der Schulzeit, ihre Leistungen im Hinblick auf angestrebte Ziele einzuschätzen, sich auch selbst realistische Ziele zu setzen. Darüber hinaus entwickelt die Grundschule, abhängig von der personellen Ausstattung, Jahr für Jahr weitere Förderkonzepte. Grenzen dieser Fördermöglichkeiten in der Grundschule zeigen sich bei Lernbehinderungen, Lernstörungen und Erziehungsstörungen.