Konzept Sicherheit

Sicherheitskonzept (Stand: Januar 2018)

 

Vorbemerkungen

 

Dieses Sicherheitskonzept ist ein dynamisches Projekt und ist regelmäßig anzupassen, zu ergänzen und fortlaufend einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.

Ziel ist der Schutz von Personen (Kinder, Lehrkräfte und sonstige angestellte Personen) und der Schutz des Gebäudes mit den dazugehörigen Räumen und Gegenständen.

Verhaltenspräventive Maßnahmen sind mit allen Kindern regelmäßig einzuüben.

 

Feueralarmplan

 

a) Alarmsignale

Der Schulalarm wird in der Regel (bei einem Probealarm) in der Hausmeisterloge durch den Hausmeister ausgelöst. Weitere rot gekennzeichnete Notschalter befinden sich auf den verschiedenen Fluren. Das Alarmzeichen ist ein auf- und abschwellender Ton.

Wichtige Durchsagen können mithilfe der zentralen Lautsprecheranlage von der Hausmeisterloge aus getätigt werden. Ist unmittelbare Gefahr gegeben, so sind alle Lehrer und Mitarbeiter berechtigt und verpflichtet, Alarm auszulösen.

 

b) Alarmierung fremder Hilfe (Krankenwagen/ Notarzt, Feuerwehr, Polizei)

Die Alarmierung der Hilfsdienste erfolgt über die Telefonanlage der Schule (Sekretariat, Lehrerzimmer, Rektorzimmer Frau Deuker, Konrektorzimmer Frau Pangalos, Sprechzimmer oder über das eigene Handy.

An allen Telefonen der Schule sind die Notrufnummern aufgeführt:

Rettungsdienst 112 Feuerwehr 112 Polizei 110

Weitere Notfallnummern sind auf einem Blatt „Wichtige Telefonnummern“ zusammengefasst!

 

c) Lösch- und Brandschutzeinrichtungen

Feuerlöscher sind in den Fluren und im Pavillon angebracht. Sie dürfen nur zur Brandbekämpfung verwendet werden.

 

d) Rettungswege

Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrer verlassen. Dabei sind die eingeübten Fluchtwege zu benutzen. Genaue Flucht- und Rettungspläne befinden sich an den Wänden der Flure.

 

e) Sammelstellen

Parkplatz an der St. Vitus Kirche

Fläche im Bereich der Sprunggrube

 

Verhalten bei Feueralarm

 

 

Unfälle in der Schule

 

Das Kollegium, Hausmeister und Sekretärin der Schule nehmen regelmäßig an Erste Hilfe Kursen teil, die in der Schule stattfinden.

Die Lehrer sind angewiesen, in ernsten Fällen, (hierfür ist jeweils das eigene Ermessen ausschlaggebend) schnellstmöglich einen Notruf über die Notrufnummer 112 abzusetzen und anschließend das Sekretariat zu informieren.

 

In weniger dringenden Fällen wird durch das Sekretariat versucht, über die in der Schule hinterlegten Notfallnummern die Erziehungsberichtigten zu erreichen, um ein weiteres Vorgehen abzusprechen.

 

Eine Zahnbox befindet sich im Sekretariat. Zähne oder Teile von Zähnen sollen darin aufbewahrt werden, um dann darin mit zum Zahnarzt genommen zu werden.

 

Bagatellverletzungen werden durch Pflaster oder die Ausgabe von Kühlkissen versorgt.

Das Verabreichen von Medikamenten oder das Verstreichen von Cremes ist Lehrkräften nicht gestattet.

Unfallmeldungen werden vom Klassen/Sportlehrer erstellt und im Sekretariat abgegeben.

 

Vermisste Kinder

 

Werden während des Schulvormittags Schüler vermisst, ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren, um dann koordinierte Maßnahmen einzuleiten.

 

Verhalten bei Unwetter

 

Wird über die Medien für die Region in der sich die Wieschhofschule befindet ein Schulausfall bekannt gegeben, ist trotzdem sichergestellt, dass während der verlässlichen Zeiten zwischen 7.45 und 13.05 Uhr die Kinder, deren Eltern den Aufruf nicht gehört haben, im Schulgebäude sicher betreut werden.

 

Findet eine Unwetterwarnung während des Schulvormittags statt, dürfen nur die Kinder das Schulgelände verlassen, die von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Alle anderen Kinder bleiben bis zum Schulschluss in der Schule und werden dort beaufsichtigt.

Findet keine Unwetterwarnung durch die Medien statt, entscheiden die Erziehungsberechtigten bei widrigen Wetterlagen selbst, ob sie ihr Kind an diesem Tag zur Schule schicken oder nicht.

 

Schulweg

 

Am ersten Elternabend vor der Einschulung erhalten alle Eltern einen Schulwegeplan (Weiteres s. Verkehrs- und Mobilitätserziehungskonzept).

 

Unbekannte schulfremde Personen

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wieschhofschule sind gehalten, schulfremde Personen anzusprechen, nach dem Namen und nach dem Grund ihres Aufenthaltes zu fragen. Fremde Personen sind an die Schulleitung zu verweisen bzw. aufzufordern, das Schulgelände zu verlassen.

 

Verlassen des Schulgeländes

 

In der 1.Woche des 1. Schuljahres wird der Bereich des Schulgeländes vom Klassenlehrer mit den Schülern abgegangen und gesondert erklärt. Es ist ab dann für die Kinder verboten, das Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen.

 

Für Schülerinnen und Schüler gilt,

Es wird nicht geduldet, dass

 

Für Eltern gilt:

 

Für Lehrer gilt: