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Die Schuleingangsphase

Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. Dabei hat sich das Verständnis von "Schulfähigkeit" gewandelt. In der Vergangenheit ging man davon aus, dass Kinder im Verlauf ihrer Entwicklung gleichsam von selbst den Zeitpunkt der Schulfähigkeit erreichen. Heute wird Schulfähigkeit als gemeinsame Aufgabe verstanden, an der Eltern, Erzieher und Pädagogen durchgängig von der vorschulischen Erziehung bis in die Grundschule hinein mitwirken. Nicht das Kind entwickelt sich bis zur Schulfähigkeit, sondern die Schulfähigkeit des Kindes muss entwickelt werden. Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt.

 

In der Schuleingangsphase lernen demnach Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind. Langsam lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt gefördert werden. Die Schuleingangsphase unterstützt damit die gleichzeitigen Anstrengungen von Eltern, Erziehern und Pädagogen/ Sozialpädagogen, das jeweilige Kind in seiner individuellen Entwicklung gezielt zu fördern.

 

Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach den Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Das dritte Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

 

  • Ab dem Schuljahr 2007/2008 wurde die Einschulung über einen Zeitraum von sieben Jahren gestaffelt um jeweils einen Monat vorgezogen:

  • zum Schuljahr 2007/2008 galt der 31. Juli,

  • zum Schuljahr 2009/2010 galt der 31. August,

  • zum Schuljahr 2011/2012 galt der 30. September,

  • zu den weiteren kommenden Schuljahren wurde der 30.09. beibehalten und gilt nun dauerhaft als Einschulungsstichtag.

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