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Der Übergang zu den weiterführenden Schulen

Die Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind besuchen wird, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Aufgabe der Grundschule ist fundierte Beratung, um den Entscheidungsprozess der Eltern zu unterstützen. Dabei ist grundsätzlich abzuwägen, dass die Wahl der weiterführenden Schule den Lernerfolg oder das Schulversagen der nächsten 6 bis 8 Jahre mitbestimmt:

 

Wird die Wahl zu stark vom Ehrgeiz der Eltern gesteuert, bedeutet dies unter Umständen eine Überforderung der Kinder auf Jahre hinaus. Wird das Anspruchsniveau zu niedrig gewählt, führt die mangelnde Leistungsanforderung zu Schulversagen. Dabei ist auch die zu erwartende oder mögliche Entwicklung des Kindes (in jede Richtung) mit in Erwägung zu ziehen. Der Grundschullehrer hat wichtige Jahre mit dem Kind gearbeitet. Seine Einschätzungen basieren auf professionellen Beobachtungen und Erfahrungen. Die Grundschule informiert mit einem Brief und der Informationsschrift des Landes die Eltern über die Anforderungen und Leistungsprofile der Schulen des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und· über die unterschiedlichen Lernwege und Abschlüsse der Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder Sekundarschule.

 

Beim anschließenden Elternsprechtag beraten Klassen- und Fachlehrer die Eltern bezogen auf die individuelle Situation. Die Grundschule nennt den Eltern die Termine, zu denen sich die weiterführenden Schulen selbst vorstellen und rät, sich bei diesen Veranstaltungen auch ein Bild von der Atmosphäre der Schule zu machen. Die Kinder werden in die Entscheidung einbezogen. Das "Lernen auf weiterführenden Schulen" ist auch Thema des Unterrichts der Klasse 4. Die weitere Beratung mit dem Klassen- und Fachlehrer erfolgt nach der Zeugnisausgabe im Januar, kurz vor den Anmeldeterminen. Für alle Schüler empfiehlt die Grundschule den Besuch einer bestimmten Schulform. Da in der Gesamtschule und der Sekundarschule alle drei Formen des herkömmlichen Schulsystems enthalten sind, ist die Grundschule vom Ministerium gehalten, bei jeder Empfehlung die Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule und auch die Sekundarschule als Alternativen zu nennen. Mittlerweile sind die meisten Hauptschulen bereits ausgelaufen und auch die bestehenden Realschulen in Sekundarschulen überführt.

 

Die Lehrer haben in diesem Verfahren die beratende Rolle. Sie sprechen auf dem Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres eine schulformbezogene Empfehlung aus. Die Begründung dieser Empfehlung wird dem Zeugnis beigefügt. Die Eltern entscheiden darüber, an welcher Schulform sie ihre Kinder anmelden. Von der richtigen Wahl der Schulform profitieren die Schüler oft weit über ihre Schulzeit hinaus, weil sowohl Erfolg wie Misserfolg das weitere Lern- und Arbeitsverhalten und damit das Leben grundlegend prägen.

 

Wie lernt mein Kind am Ende der Grundschulzeit?

 

Die erste Antwort auf diese Frage gibt Ihnen die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer in dem Protokoll des Übergangsberatungsgesprächs. Das endgültige Gutachten ist Bestandteil des Halbjahrszeugnisses. Es wird von der Versetzungskonferenz (alle LehrerInnen, die Ihr Kind unterrichten) beschlossen.


 

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